Ev.-Luth. Kirchengemeinde Ahrensbök
Ev.-Luth. Kirchenkreis Ostholstein - Kirche am frischen Wasser



Schutzkonzept der Kirchengemeinde Ahrensbök, Kirchenkreis Ostholstein, zum Umgang mit sexualisierter Gewalt


1. Grundgedanken und kirchliche Vorgaben
In allen Handlungsfeldern und Arbeitsbereichen der evangelischen Kirche ist Präventionsarbeit zum Thema sexualisierter Gewalt integraler Bestandteil.
Dies gilt insbesondere für die Arbeitsbereiche mit einer besonderen Nähe zu Kindern und Jugendlichen.
Führungs- und Fachkräfte haben gemeinsam dafür Sorge zu tragen, dass eine wirksame Präventionsarbeit geleistet wird.
Kirche ist eine Gemeinschaft, in der Menschen sich im Miteinander begegnen. Wir wissen heute, dass diese Gemeinschaft auch ausgenutzt wird, um Formen sexueller Grenzüberschreitungen und sexuellen Missbrauchs (sexualisierter Gewalt) auszuüben.
Dieser Tatsache wollen wir uns nicht verschließen und gleichzeitig zur natürlichen und lebendigen Begegnung mit Freude, Gottesdienst und Aktion ermutigen.
Seelsorge- und Vertrauensbeziehungen, sowie berufsbedingte Abhängigkeitsverhältnisse, die sich aus der Wahrnehmung der Aufgaben der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter ergeben, dürfen nicht missbraucht werden zur Befriedigung eigener Interessen und Bedürfnisse, für sexuelle Kontakte oder andere grenzüberschreitende Wünsche (Abstinenzgebot).
Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter haben eine professionelle Balance von Nähe und Distanz zu wahren (Abstandsgebot).
Ein wesentlicher Teil der Präventionsarbeit besteht in der Stärkung der Sprachfähigkeit, dem Erkennen von Grenzen und dem Umgang mit übergriffigem Verhalten.
Diese Grundgedanken finden sich im „Kirchengesetz zur Prävention und Intervention gegen sexualisierte Gewalt in der Evangelisch-Lutherischen Kirche in Norddeutschland und ihrer Diakonie (Präventionsgesetz – PrävG)“ vom 1. Juni 2018 in seiner gültigen Fassung wieder.


2. Kirchengemeindliches Schutzkonzept
2.1 Haupt- und ehrenamtliche Mitarbeitende

Alle unsere hauptamtlichen Personen im Anstellungsverhältnis der Kirchengemeinde Ahrensbök legen ein Führungszeugnis bei Dienstantritt vor. Dies sind bei uns: die Diakonin, der Kirchenmusiker, der Friedhofswart und Küster sowie die Gemeindesekretärin, ferner die nebenamtlich beschäftigte Küsterin an Sonn- und Feiertagen. Die betreffenden Personen sind im aktuellen Stellenplan nachzulesen.
Von ehrenamtlichen Personen in der Arbeit unserer Kirchengemeinde ist dann ein Führungszeugnis vorzulegen, wenn ihre ehrenamtliche Tätigkeit sie in enge personale Bezüge zu anderen Menschen bringt, z. B. bei der Betreuung von Flüchtlingen, bei regelmäßigen Besuchsdiensten oder der Begleitung von Fahrten und Freizeiten. Dies sind bei uns: der Besuchsdienstkreis, die Betreuenden des Freitagskränzchens und die Teamenden in der Kinder- und >Jugendarbeit, so wie sie 16 Jahre alt sind. Die aktuelle Liste der betreffenden Personen wird in der Verwaltung der Kirchengemeinde geführt.
Von Mitarbeitenden im kinder- und jugendnahen Bereich ist ein erweitertes Führungszeugnis vorzulegen. Es ist alle fünf Jahre neu vorzulegen. Die Mitarbeitende dieses Bereichs ist bei uns die Diakonin.


2.2 Schulungen
Wir verpflichten uns regelmäßig an Schulungen (z.B. über die Präventionsbeauftragte des Kirchenkreises, und/ oder die Stabstelle Prävention der Nordkirche) teilzunehmen, um unsere Sensibilität gegenüber grenzverletzenden Verhalten und achtsamer Kommunikation zu erhalten und weiterzuentwickeln. Die Pastorin unserer Kirchengemeinde nimmt entsprechend an regelmäßigen Selbstverpflichtungsschulungen teil. Die im Ausführungsleitfaden des Kirchenkreises Ostholstein genannten Verantwortungen und Nachschulungspflichten setzen wir um.
Zusätzlich heben wir die Themen „achtsame Kommunikation und grenzsensibles Verhalten“ in unseren Gremien, Austauschen hervor, indem wir mit unterschiedlichen Methoden hierzu arbeiten.


2.3 Umgang mit digitalen Medien
Wir achten auf das Persönlichkeitsrecht und portraitieren niemanden ungefragt. Alle Erziehungsberechtigten der Kinder und Jugendlichen, die an unseren Angeboten teilnehmen (Konfirmandenunterricht, Konfirmanden-, Kinder- und Jugendfreizeiten, Jugendtreff, Aktionen der Jugend bei kirchlichen Veranstaltungen) erteilen schriftlich die Erlaubnis zum Veröffentlichen von Fotos und weiteren Daten im Gemeindebrief und auf unserer Webseite.


2.4 Risikoanalyse
Regelmäßig führen wir eine Risikoanalyse durch, die Daten erhebt zu unseren Arbeitsbereichen, den dort tätigen Personen, ihren Qualifikationen (Fortbildung im Bereich Prävention usw.), den Räumlichkeiten, die wir dafür nutzen. Wir beziehen alle in Punkt 2.1 genannten Mitarbeitenden in diese Erarbeitung mit ein, um ein Bild von möglichen Risiken zu erhalten und diese dann abzustellen.
Die letzte Risikoanalyse hat uns veranlasst, folgendes zu verändern: 


- Wir leben Sensibilität für Nähe und Distanz
- Spiele mit Berührungen sollen achtsam eingesetzt werden mit der Möglichkeit, ein Spiel anders auszuüben
- Beim Abendmahl sind wir uns bewusst, dass ein Händereichen für manche Menschen Ausschlusscharakter hat. Wir formulieren: Wer möchte, kann sich die Hände reichen oder die Hand auf die Schulter des Nebenstehenden legen. Schauen Sie, was die Personen neben Ihnen möchten.
- Wir weisen in verschiedenen Kreisen und Veranstaltungen auf unser Anliegen hin, dass Kinder, Jugendliche und Erwachsene unsere Kirchengemeinde als sicheren Ort erleben
- Wir weisen auf die Meldebeauftragten und die Telefonnummern hin; die Plakate hängen im Flur des Gemeindehauses, im Jugendbereich, in der Kirche im Turmraum sowie im Kirchenbüro aus.
- Auch Plakate von „una“, einer unabhängigen Ansprechstelle, sind ausgehängt.
- UNA, eine Unabhängige Ansprechstelle für Menschen, die in der Nordkirche sexuelle Übergriffe erlebt oder davon erfahren haben, ist bei Wendepunkte e. V. zu erreichen, Tel 0800/ 022 00 99.
- Im Flur des Gemeindehauses hängt ein Briefkasten, in den schriftliche Hinweise, auch anonym, eingeworfen werden können. Der Briefkasten ist entsprechend beschriftet.
- Das Thema wird in Abständen mit den Mitarbeitenden und dem KGR besprochen. Alle KGR-Mitglieder haben die Rahmenordnung zum Schutzkonzept im KK OH erhalten.
- Das „Bauchgefühl“ soll ernstgenommen werden. In Situationen, in denen jemand den Eindruck eines Übergriffes hat, kann folgende Personen als Präventionsbeauftragte ansprechen:


-    Pastorin Mewes-Goeze
-    Frau Behnke (stellvertretende KGR-Vorsitzende)
-    Frau Kummerfeld (Diakonin)
-    Zwei Jugendliche werden jährlich als AnsprechpartnerInnen von dem Teamenden   gewählt und geschult. Alle Namen werden ausgehängt.


2.5 Anregungen, Kritik, Beschwerden
Uns ist die Meinung von anderen Menschen zu unserer Arbeit wichtig. Wir verstehen diese als Anregung, um unserer Arbeit weiterzuentwickeln.
Dafür haben wir ein Verfahren, dass Anregungen, Kritik und Beschwerden sowohl direkt als auch indirekt an uns gehen können.
- Direkt: durch das Ansprechen von:
- Pastorin Mewes-Goeze
- Frau Behnke
- Frau Kummerfeld
- Jugendliche
- Die Kontaktdaten sind im Gemeindebrief und auf der Webseite veröffentlicht
durch den Briefkasten im Flur des Gemeindehauses
Vor jeder Veranstaltung weisen wir die Teilnehmenden auf diese Möglichkeiten hin. Dies betrifft Kinder, Jugendliche und Erwachsene gleichermaßen.


2.6 Stärkung und sensibler Umgang mit Kindern und Jugendlichen
Die Mitglieder der Kinder- und Jugendvertretung bieten Schulungen an (z.B. mit Petze/Kiel) und sind Ansprechpersonen für Kinder und Jugendliche, ebenso das Kinder- und Jugendwerk des Kirchenkreises. Wenn in unserer Kirchengemeinde Freizeitangebote gemacht werden, unterliegen diese einem dafür entsprechenden Schutzkonzept.
Ferner sind für uns folgende Handlungsrichtlinien wichtig:


- Wir nehmen Kinder, Jugendliche und Erwachsene in ihrer Ganzheit an
- Wir drängen niemanden, im Austausch mit anderen Dinge preiszugeben, die sie nicht weitergeben möchten
- Wir verwenden eine angemessene und wertschätzende Sprache
- Wir achten auf Mobbing und Grenzüberschreitungen, auch bei Spielen und Aktivitäten, und regen die Kinder/ Jugendlichen zu einem achtsamen Umgang miteinander an
- Wir ziehen uns nicht mit einzelnen Kindern/ Jugendlichen aus der Gruppe zurück. Türen halten wir offen. Ausnahmen führen wir nur durch, wenn plausible Gründe vorliegen und offen kommuniziert werden
- Alkohol- und Drogenkonsum sind im Kinder- und Jugendbereich untersagt, auch für Mitarbeitende


2.7 Intervention
Im Fall eines grenzverletzenden Verhaltens oder Kommunikation bzw. sexualisierter Gewalt durch einen Mitarbeitenden handeln wir wie folgt:


- Sollte es zu einer akuten Verdachtssituation in einer der Kirchengemeinden, einem Dienst oder Werk kommen, so gilt es zunächst, Ruhe zu bewahren und zielgeleitet zu handeln.
- Es ist ebenso von voreiligen Schlussfolgerungen und Schuldzuweisungen abzusehen, wie auch von der Konfrontation mit Verdachtsannahmen oder Vorwürfen. Wir hören aufmerksam zu, ggf. notieren wir das Gehörte und teilen die Verdachtssituation einer/m Meldebeauftragten oder einem der beiden Pröpste mit.
- Der/die Meldebeauftragte und/oder einer der Pröpste tauschen sich über die Verdachtssituation aus und entscheiden, ob der Beratungsstab einberufen wird. Alle weiteren Schritte werden dann im Beratungsstab beraten und verbindlich besprochen.
Uns ist es wichtig dem Menschen, der durch das Verhalten, bzw. die Kommunikation verletzt wurde, Beistand zu geben. Uns ist bewusst, dass wir zuerst nur auffangen können, jedoch für die weiteren Gespräche und die Aufarbeitung der Situation andere Institutionen, außerhalb unserer Gemeinde, nötig sind. Wir geben den betroffenen Menschen entsprechende Informationen, an wen sie sich melden können.
Unsere Präventionsbeauftragte für die Kirchengemeinde ist die Präventionsbeauftragte im Kirchenkreis, Frau Irmer: 04521/ 8005-210.
UNA, eine Unabhängige Ansprechstelle für Menschen, die in der Nordkirche sexuelle Übergriffe erlebt oder davon erfahren haben, ist bei Wendepunkte e. V. zu erreichen, Tel 0800/ 022 00 99.


Bei dem Verdacht, bzw. bei Anhaltspunkten für sexualisierte Gewalt durch unsere Mitarbeitende melden wir dies an die Meldebeauftragten des Kirchenkreises Ostholstein. Die Meldebeauftragten beraten uns, falls wir uns in einem Fall nicht sicher sind.
Verdachts- bzw. Anhaltspunkte für eine Meldung sind für uns:


- Eigene Beobachtung von grenzüberschreitenden Verhalten von Mitarbeitenden
- Beschwerden über grenzüberschreitendes Verhalten


3. Verpflichtung als Kirchengemeinde
Wir überarbeiten das Schutzkonzept alle zwei Jahre. Das Schutzkonzept ist auf unserer Webseite einsehbar. Hier ist auch die Erreichbarkeit der Präventionsbeauftragten in der Kirchengemeinde, der Meldebeauftragten im Kirchenkreis und der UNA zu finden.


4. Impressum
Dieses Schutzkonzept wurde im Mai 2026 von Küsterin Astrid Horns, Diakonin Meike Kummerfeld und Pastorin Mewes-Goeze überarbeitet und am 02.07.2026 vom Kirchengemeinderat beschlossen.